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Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB – sind Bestandteil aller zwischen uns, der Firma planetlan GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Marco Götze, Josh Vögeding, Dipl.-Ök. Michael Wegner, Feldstraße 4, 44867 Bochum, und unseren Kunden bestehenden Verträge, soweit sie Leistungen des Bereichs Messebau/Standbau betreffen. Innerhalb dieses Bereichs gelten sie auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden zurückgewiesen.
1. Vertragsgegenstand, Vertragssprache
1.1. Gegenstand des Vertrages ist die Gebrauchsüberlassung (einschließlich Auf- und Abbau) von Messeständen an den Kunden. Der genaue Leistungsumfang wird in dem geschlossenen Vertrag bestimmt.
1.2. Vertragssprache ist Deutsch.
2. Angebot, Vertragsschluss
2.1. Unsere Prospekte, Internetseiten und andere Werbemittel stellen keine Vertragsangebote dar.
2.2. Von uns abgegebene Angebote erfolgen schriftlich, per Fax oder per E-Mail und bleiben bis zur Annahme durch den Kunden frei widerruflich und unverbindlich.
2.3. Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahmeerklärung des Kunden, die schriftlich oder per Fax zu erfolgen hat. Andere Formen der Annahme sind ausgeschlossen.
3. Vergütung, Zahlung
3.1. Die in unseren Angeboten genannten Entgelte verstehen sich als Festpreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, die vom Kunden zusätzlich zu entrichten ist.
3.2. Der Kunde hat unsere Entgelte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nach Zugang einer Rechnung zu folgenden Zeitpunkten jeweils ein Drittel des Gesamtentgelts zu entrichten:
Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss, vier Wochen vor dem Termin der Standübergabe und bei Standübergabe.
3.3. Wir können den Beginn unserer Tätigkeit vom Eingang der in Ziff. 3.2 genannten Zahlungen abhängig machen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich dies aus den in unserem Angebot bzw. der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt, vor allem hat er
· ab dem vereinbarten Tag des Standaufbaus bis zum vereinbarten Tag des Standabbaus einen ausreichend großen Messestandplatz bereitzustellen;
· am Tag des Auf- und Abbaus zu den vereinbarten Zeiten den freien Zugang zum Standplatz sicherzustellen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, hat er für uns hieraus entstehende Mehraufwendungen (z. B. Personalkosten für Wartezeiten) zu tragen;
· die zur ggf. vereinbarten Herstellung von Druckmaterialien (z. B. Banner) notwendigen Daten mindestens drei Wochen vor dem Tag des Standaufbaus zu übermitteln.
5. Höhere Gewalt
5.1. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Vertragserfüllung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, nicht zu erwartende Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben.
5.2. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits erhaltene Gegenleistungen werden wir unverzüglich erstatten.
5.3. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns om Vertrag zurücktreten.
6. Haftung
6.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
6.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
6.4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7. Verkehrssicherungspflicht
Ab Übergabe des Standes an den Kunden bis zum Beginn der Abbauarbeiten obliegt dem Kunden die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Standes und der Ausstellungsfläche.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
8.1. Der Kunde kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Ansprüchen aufrechnen.
8.2. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
9. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird Bochum als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbart.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen des Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform.
10.2. Für die Durchführung des Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.